Das Seminar richtet sich an die Sachbearbeiter in der öffentlichen Verwaltung eines Zweckverbandes, die ohne besondere Vorkenntnisse mit Ordnungswidrigkeiten aufgrund von Verstößen gegen die Satzungen des Zweckverbandes befaßt sind. Das Seminar vermittelt Grundlagenwissen für die praktische Anwendung. Gegenstand des Seminars ist die Darstellung des Ablaufs eines Bußgeldverfahrens von der Feststellung eines ordnungswidrigen Verhaltens bis zur Vollstreckung der Geldbuße, wobei die notwendigen Schritte im Verfahren im einzelnen dargestellt und erläutert werden. Ziel des Seminars ist es, die Sachbearbeiter zu befähigen, einen bußgeldbewehrten Satzungsverstoß rechtssicher nach den einschlägigen Bestimmungen des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) und der Strafprozeßordnung (StPO) zu handhaben.
Schwerpunkte:
- Feststellung eines ordnungswidrigen Verhaltens/Aufklärung des Sachverhalts (Verwertung von Ermittlungen aus Verwaltunsgverfahren, Beweissicherung durch die Bediensteten des Zweckverbandes, Auskunftsersuchen, Anhörungen, Beteiligung mehrerer Personen)
- Verfahrensrechte des Betroffenen
- vorsätzlicher/fahrlässiger Satzungsverstoß
- Verfahrenshindernisse (anderweitige Verfolgung, Verfolgungsverjährung, verjährungsunterbrechende Handlungen)
- Abschluß des Bußgeldverfahrens (Einstellung des Verfahrens, Bußgeldbescheid, Bildung und Höhe der Geldbuße, Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen)
- Verfahren bei Einspruch gegen den Bußgeldbescheid (Zulässigkeit des Einspruchs, Verfahren bei unzulässigem/zulässigem Einspruch)
- Gebühren und Auslagen
- Vollstreckung des Bußgeldbescheides (Beitreibung der Geldbuße)
- Elektronischer Rechtsverkehr
Aktuell kein Termin geplant. Als Schulung buchbar.
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